Rente ab 18

Im Jahr 2019 habe ich in meinem Beitrag „Sozialismus 2.0“ erstmals die Idee einer Rente ab 18 formuliert. Gemeint war ausdrücklich keine klassische Sozialleistung, sondern eine Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an der kapitalbasierten Wertschöpfung moderner Volkswirtschaften. Der damalige Text war bewusst programmatisch. Der vorliegende Essay widmet sich nun der entscheidenden Anschlussfrage: Ist ein solches Modell realistisch finanzierbar – und wenn ja, unter welchen ökonomischen Bedingungen? 

Zusammenfassung:

  • Standardisierung, Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz verschieben die Wertschöpfung weg vom Faktor Arbeit hin zum Faktor Kapital. Will man für die breite Bevölkerung eine Teilhabe an den enormen Produktivitätsgewinnen, muss man sie am Kapital beteiligen
  • Ein Sovereign Wealth Fund aus nicht-stimmberechtigten Unternehmensanteilen könnte eine über das Leben ansteigende Rente ab 18 finanzieren und ist makroökonomisch tragfähig
 
Der technologische Wandel unserer Zeit verändert die Grundlagen moderner Volkswirtschaften tiefgreifend. Ein wachsender Teil der Wertschöpfung entsteht nicht mehr durch menschliche Arbeit, sondern durch Kapital: Maschinen, Software, Plattformen und digitale Infrastruktur, KI.
 
Damit verschiebt sich auch die Einkommensentstehung. Grosse Vermögen entstehen zunehmend durch technologische Innovationen entstanden, bei denen der Faktor Arbeit eine untergeordnete Rolle spielte. So wurde WhatsApp 2014 z.B. für US$ 19 Mrd. verkauft und hatte gerade einmal 50 Mitarbeiter. 
 
Wenn der Faktor Arbeit langfristig an Bedeutung verliert und „Maschinen“ im weitesten Sinne der wesentliche Treiber sind, stellt sich zwangsläufig die Frage: Wie kann Wohlstand sozial verträglich verteilt werden? Die Lösung kann in einer Teilhabe der breiten Bevölkerung am Kapital selbst liegen – das Kapital, das eben diese Maschinen besitzt.
 
Der hier diskutierte Ansatz setzt nicht bei Steuern oder Transfers an, sondern beim Eigentum: der Staat gründet einen Sovereign Wealth Fund, der durch Beteiligungen an produktiven Unternehmen gespiesen wird. Der Mechanismus ist bewusst einfach:
 
  • Jedes Unternehmen – unabhängig von Rechtsform oder Kapitalintensität – gibt jedes Jahr 1 % neue Kapitalanteile aus.
  • Diese Anteile sind nicht stimmberechtigt, aber voll gewinnberechtigt.
  • Dieser Prozess läuft, bis insgesamt 33 % zusätzliche Anteile geschaffen wurden, also über 33 Jahre.

Da sich die Gesamtzahl der Anteile erhöht, entspricht dies ökonomisch einem Fund, der langfristig rund ein Viertel des gesamten Produktivkapitals eines Landes besitzt – ohne unternehmerische Kontrolle zu übernehmen. Neu gegründete Unternehmen stellen dabei aus Gründen der Gleichbehandlung von Beginn an den jeweils zum Gründungszeitpunkt geltenden Prozentsatz ihrer Anteile dem Sovereign Wealth Fund zur Verfügung.

Man kann die Aufbauphase des Funds auch beschleunigen. Würde man pro Jahr statt 1 % gerade 2 % neue Anteile schaffen, wäre der Sovereign Wealth Fund bereits nach rund 17 Jahren auf seinem Zielniveau angekommen. Eine solche Beschleunigung erhöht kurzfristig die politische und ökonomische Reibung. Die Kapitaleigner würden die stärkere Verwässerung monieren. Empirische Analysen zur gesamtwirtschaftlichen Kapitalrendite zeigen zugleich, dass die langfristigen Erträge des eingesetzten Kapitals in entwickelten Volkswirtschaften klar oberhalb von 1–2 % liegen. In diesem Rahmen handelt es sich auch bei einer beschleunigten Aufbauphase nicht um einen Substanzverlust, sondern um eine anteilige Reduktion zukünftiger Kapitalwertsteigerungen. Dafür würde sich die Aufbauzeit des Sovereign Wealth Funds erheblich verkürzen und die gesamtgesellschaftliche Wirkung des Modells deutlich schneller machen – was in Zeiten schwindender Wichtigkeit des Faktors Arbeit vermutlich wünschenswert wäre.
 
Kapitaleigner würden jedenfalls weder mit 1 noch mit 2 % Verwässerung p.a. ärmer, sondern lediglich etwas weniger schnell reicher. Ökonomisch bleibt auch eine beschleunigte Variante somit eine marktkonforme Lösung, die Kapitalerträge würden breiter verteilt, ohne die Funktionsfähigkeit unternehmerischer Wertschöpfung zu beeinträchtigen.
 

Verwendung der Erträge: eine Kapitalrente ab 18

Die laufenden Gewinne des Sovereign Wealth Funds werden direkt an die Bevölkerung ausgeschüttet – in Form einer altersabhängigen Kapitalrente, beginnend mit einem Zustupf ab dem 18. Lebensjahr und mit dem Alter steigend. Ziel ist keine Vollversorgung, sondern eine verlässliche finanzielle Basis für alle.

Beispielhafte Zielwerte für die Schweiz könnten sein:

  • mit 18 Jahren: 250 CHF, ein von da an stetig steigender Beitrag zum Lebensunterhalt,
  • bis im 50sten Lebensjahr die vollen 2500 CHF erreicht sind.

Diese Werte passen sich über die Zeit analog der Entwicklung des Kapitalstocks im Sovereign Wealth Fund an.

Reicht ein Viertel des Produktivkapitals?

Entscheidend ist nicht der bilanzielle Kapitalstock, sondern der jährliche Kapitalertrag, also jener Teil des Volkseinkommens, der nicht als Lohn, sondern als Gewinne, Dividenden, Zinsen und unternehmerische Überschüsse anfällt.
In entwickelten Volkswirtschaften liegt der Kapitalanteil am Volkseinkommen langfristig typischerweise bei rund 30–40 %. Diese Grössenordnung ist international gut belegt und relativ stabil über die Zeit.

Für die Schweiz liegt dieser Anteil eher im oberen Bereich dieser Spanne. Aus den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (hoher Unternehmensüberschuss, starker Finanz- und Pharmasektor, kapitalintensive Exportindustrie) ergibt sich ein Kapitalanteil von rund 34–36 % des Volkseinkommens. Für eine vorsichtige Rechnung wird im Folgenden konservativ mit 33 % gearbeitet.

Damit ergibt sich für die Schweiz:

  • Bruttoinlandprodukt (BIP): ca. 900 Mrd. CHF
  • Kapitalertrag (≈ 33 %): ca. 300 Mrd. CHF pro Jahr
  • Anteil des Sovereign Wealth Funds (≈ 25 %): ca. 75 Mrd. CHF pro Jahr

Dem gegenüber steht – bei einer Kapitalrente, die bei 250 CHF pro Monat mit 18 Jahren beginnt und linear auf 2’500 CHF pro Monat mit 50 Jahren ansteigt – ein jährlicher Finanzierungsbedarf von rund 74 Mrd. CHF.

Das Modell ist für die Schweiz damit vollumfänglich finanzierbar.

Warum dieses Modell besser ist als ein steuerfinanziertes Grundeinkommen

Ein häufig diskutierter Alternativansatz ist ein Grundeinkommen, finanziert über das Steuersystem. Dieses Modell hat jedoch mehrere strukturelle Nachteile.
 
Klassische umverteilende Steuern belasten in der Regel den Faktor Arbeit. Was politisch oft damit beginnt, dass man „die Reichen“ stärker zur Kasse bitten will, endet rechnerisch regelmässig damit, dass auch mittlere Einkommen belastet werden müssen, weil sonst die Finanzierung nicht aufgeht. Damit wird ausgerechnet jener Faktor belastet, der ohnehin durch Standardisierung, Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz unter Druck steht.
Das hier dargestellte Beteiligungsmodell setzt hingegen direkt beim Faktor Kapital an. Die grossen Erträge der Zukunft entstehen genau dort – nicht bei Arbeitseinkommen. Entsprechend wird nicht laufend Arbeit besteuert, sondern Kapital einmalig über einen klar definierten Zeitraum in gesellschaftliches Miteigentum überführt.
 
Natürlich ließe sich auch über Vermögens- oder Erbschaftssteuern nachdenken. Doch auch hier bleibt der Staat ein permanenter Zwischenakteur der Umverteilung. Historisch betrachtet hat sich der Staat in dieser Rolle aber nicht besonders effizient gezeigt. Zudem müsste dieser Umverteilungsprozess dauerhaft fortgesetzt werden.
Im hier vorgeschlagenen Modell hingegen ist der Staat lediglich Treuhänder des Sovereign Wealth Funds. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist direkter Anteilseigner. Die Maßnahme selbst ist zeitlich begrenzt. Die zusätzlichen 33 % Kapital würden über einen Zeitraum von 33 Jahren geschaffen; danach ist der Prozess abgeschlossen und der Fund wäre dauerhaft etabliert.
 
Kapitalbeteiligung ist zudem nachhaltiger als Steuerfinanzierung. Steuerfinanzierte Transfers müssen regelmässig neu legitimiert werden und bleiben damit anfällig für politische Zyklen. Kapitalanteile hingegen sind dauerhaft.
 
Schließlich ist Kapitalflucht bei der Besteuerung mobiler Personen deutlich einfacher als bei Beteiligungen an vergleichsweise weniger mobilen Unternehmen. Menschen können ihren Wohnsitz relativ leicht verlagern. Unternehmen hingegen sind in aller Regel an Standorte, Infrastruktur, Lieferketten und Märkte gebunden. Beteiligungen auf Unternehmensebene sind daher deutlich schwerer zu umgehen als einkommensbasierte Steuern.
 

Warum die heutigen Kapitaleigner nicht verlieren würden, nur weniger gewinnen

Auf den ersten Blick wirkt die jährliche Ausgabe neuer Anteile wie ein spürbarer Verlust für bestehende Eigentümer. Ökonomisch ist dieser Effekt jedoch begrenzt. Es findet eine jährliche Verwässerung des bestehenden Kapitals um je 1% statt, bis die 33% vom anfänglichen Kapital erreicht sind.
 
Dem stehen aber die besagten Effekte Standardisierung, Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz entgegen, die – wir auch die letzten zwei Jahrzehnte zeigen mit Phänomenen wie Alphabet/Google, Meta, Amazon, etc., aber auch in angestammten Industrien – stark wachstumsbeschleunigend wirken. In vielen Branchen ist so nicht nur ein lineares, sondern ein exponentielles Wachstum zu erwarten. Es sind grosse Kapitalgewinne zu erwarten, die mit diesem Modell etwas breiter verteilt würden.
 
Kapitaleigner realisieren also lediglich etwas weniger zukünftige Kapitalwertsteigerung. Sie werden nicht ärmer – sie werden lediglich 1/4 weniger reich – was sie immer noch sehr reich werden lässt.
 
Gerade darin liegt die Stärke dieses Modells. Es ermöglicht eine marktwirtschaftliche Korrektur, bevor gesellschaftliche Brüche entstehen. Eine breite Beteiligung der Bevölkerung am kapitalbasierten Wohlstandswachstum schafft Stabilität – und wirkt damit selbst wiederum wachstumsfördernd auch für die Unternehmen selbst. Die Alternative wäre eine fortschreitende Konzentration von Kapitalerträgen bei immer weniger Eigentümern. Es ist kaum anzunehmen, dass eine solche Entwicklung auf Dauer gesellschaftlich akzeptiert würde. Historisch folgen auf extreme Ungleichgewichte selten sanfte Anpassungen.
 
Vor diesem Hintergrund ist eine regelbasierte, marktkonforme Beteiligung am Kapital nicht nur sozial stabilisierend, sondern auch im wohlverstandenen Interesse der heutigen Eigentümer. Sie reduziert das Risiko eines späteren Systemkollapses, der bei einer weiteren drastischen Verschiebung vom Faktor Arbeit hin zum Faktor Kapital sonst kaum zu vermeiden wäre – und sie tut dies, ohne die Grundprinzipien der Marktwirtschaft infrage zu stellen.
 

Fazit

Das hier beschriebene Modell finanziert keine klassische Sozialrente, sondern eine Kapitalrente bzw. Bürgerdividende: eine regelmässige Ausschüttung aus dauerhaftem gesellschaftlichem Miteigentum am Produktivkapital – eine Rente mit 18, die sich über die Zeit steigert.
 
Diese Rente ab 18 begründet einen unbedingten Anspruch auf die kapitalbasierte Wertschöpfung einer Volkswirtschaft. Die Verteilungsmechanismus schiebt sich nicht weg von der Marktwirtschaft, sondern passt sie an ihre eigenen strukturellen Veränderungen an. In einer Welt, in der Standardisierung, Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz den Wohlstand zunehmend kapitalgetrieben erzeugen, ist eine solche Rente keine Utopie. Sie ist eine systemisch stimmige – und vermutlich entscheidende – Weiterentwicklung der Marktwirtschaft, um wirtschaftlichen Fortschritt, gesellschaftliche Stabilität und politische Akzeptanz dauerhaft miteinander zu verbinden.
 
Wir täten gut daran, einen solchen Sovereign Wealth Fund baldmöglichst auf die Beine zu stellen. Wir hätten gestern damit beginnen sollen, zumindest sollten wir es heute tun. Hat die handelnde Politik die Weitsicht, etwas entsprechendes auf den Weg zu bringen?